CERT PERS NATURA
Zertifizierungsstelle für Personen
Ausbildung & Zertifizierung im Bereich Natur und Gesundheit
Zertifizierung
Die Zertifizierung von Personen im Bereich Natur und Gesundheit durch die Zertifizierungsstelle CERT PERS NATURA dient zur Festlegung der Qualitäts- und Ausbildungskriterien in diesem Bereich. Die Zusammenstellung der Zertifizierung basiert auf den zugehörigen Kursen, der aktuellen Fachliteratur, den gesetzlichen und normativen Grundlagen sowie den relevanten Internetseiten. In enger Zusammenarbeit mit dem Verein Spiritus Natura Austria soll die Organisation, Durchführung und Qualitätssicherung in der Aus- und Weiterbildung gestärkt werden.
Zusätzlich sollen Information, Beratung und Unterstützung aller Beteiligten sowie das Ansehen dieser Zusatzausbildungen in bestehenden Berufen gefördert werden.
Gerade im wichtigen Bereich der Gesundheitsberufe muss die Qualifikation des eingesetzten Personals regelmäßig überprüft werden. So ist z.B. im Bereich der Kosmetikherstellung die regelmäßige Unterweisung des Personals in der GMP (Gute Herstellpraxis) verpflichtend. Ein anerkannter Nachweis der Qualifikation des Personals ist auch ein Nachweis für die verantwortliche Person, diesen Verpflichtungen nachzukommen.
Geltungsbereich
Zertifizierungsordnung
Die übergeordnete Zertifizierungsordnung stellt die allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Es legt die Voraussetzungen für die Zuerkennung von Zertifikaten für Personen im Bereich Natur und Gesundheit der Zertifizierungsstelle CERT PERS NATURA fest und regelt das Verfahren der Zertifikatsverleihung und Rezertifizierung (regelmäßige Verlängerung des Zertifikats).
Zertifizierungprogramme
Als Vertragsgrundlage für die Zertifizierung enthalten die Zertifizierungsprogramme die Inhalte der Ausbildung und Prüfung. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die zertifizierten Personen in der Lage sind, das erworbene Wissen umzusetzen und die erforderlichen Aufgabenstellungen fachgerecht durchzuführen.
Veröffentlichungen
Ein vollständiges Verzeichnis aller Personen mit gültigen Zertifikaten wird auf der Homepage veröffentlicht und kann auch als Liste angefordert werden.
Auf Wunsch kann von jedem Zertifikatsinhaber zusätzlich ein Kurzprofil auf der Homepage veröffentlicht werden (Standardvorlage inkl. Ausbildungsinhalte und Verlinkung).
Vorteile durch die Zertifizierung von Personen
Die Vorteile von zertifiziertem Personal sind
- Imageverbesserung bei der Bevölkerung
- Steigerung/ Sicherstellung des Qualitätsniveaus
- Information über den aktuellen Stand des Wissens und der Entwicklungen in den Anwendungsbereichen durch Fortbildungsmaßnahmen
- Übertragung von Aufgaben und Verantwortung an zertifizierte Personen bzw. Subunternehmen ohne organisatorische Mängel.
Zielgruppe
Wir richten uns mit diesem Angebot besonders an die folgenden Personenkreise:
- medizinisches Personal: Ärzte, Pharmazeuten, Mediziner, Pfleger und Therapeuten, Psychotherapeuten, Masseure und insbesondere Pflegefachkräfte - Fortbildung gemäß § 63, § 104c GuKG sowie Weiterbildung nach § 64 GuKG komplementäre Pflege – Aromapflege (inkl. Führung einer Zusatzbezeichnung gemäß § 11 Abs. 2.)
- Kosmetikhersteller (freies Gewerbe), deren Mitarbeiter in der Produktion von Kosmetika sowie
- deren Zulieferer und Händler (inkl. verantwortliche Personen)
- Nachweis der Vermittlung und regelmäßigen Wiederholung der GMP
- Nachweis zum (professionellen und EU-weit anerkanntem) Umgang mit Beschwerden zu Kosmetika
- Lehrer: Fortbildung gem. Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz (LDG) 1984 § 43 Abs 3. bzw. Schulunterrichtsgesetz (SchUG) 1986 § 51 Abs 2
- Bewirtschafter von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben inkl. künftige Hofübernehmer und mitarbeitende Familienangehörige
- viele andere Berufsgruppen wie insbesondere Energetiker, Imker, Apotheker, Drogisten, Kräuterpädagogen
Ausbildungsqualität
Die Ausbildungskriterien und Schulungsinhalte werden regelmäßig überarbeitet
- auf Basis der Erfahrungen aus den Prüfungen, Kursen und Workshops
- auf Grund von gesetzlichen Änderungen
- nach neuen Erkenntnissen (Stand der Technik = normative Grundlagen)
Zertifikatsinhaber - Rechte und Pflichten
Der Zertifikatsinhaber ist berechtigt, während der Geltungsdauer des Zertifikates auf das Zertifikat unter Angabe des Ausbildungsumfanges aufmerksam zu machen. Der Zertifikatsinhaber ist verpflichtet, den Stand des Wissens im Rahmen der beruflichen Tätigkeiten zu fördern bzw. ein- und weiterzuführen.
Die Zertifikate dürfen nur in Übereinstimmung mit ihrem Geltungsbereich verwendet werden, der Zertifikatsinhaber verpflichtet sich die Zertifizierung nicht durch unautorisiertes Verhalten in Verruf zu bringen.
Der Zertifikatsinhaber verpflichtet sich, durch einschlägige Fachveranstaltungen (Seminare, Kongress, etc.) das Wissen und Können zu vervollständigen und stets auf neuesten Stand zu halten. Der Zertifikatsinhaber verpflichtet sich weiter, die für die Aufrechterhaltung der Gültigkeit notwendigen Auffrischungsmaßnahmen rechtzeitig durchzuführen.
Der Zertifikatsinhaber ist verpflichtet, jede Veränderung umgehend der Zertifizierungsstelle bekannt zu geben. Auch eine gewünschte Aussetzung des Zertifikats ist der Zertifizierungsstelle zeitnah mitzuteilen (vorübergehender Wegfall der Zulassungsvoraussetzungen).
Der Zertifikatsinhaber verpflichtet sich, das Zertifizierungsprogramm einzuhalten. Er nimmt zur Kenntnis, dass bei Nichterfüllung das Zertifikat entzogen werden kann. Wird das Zertifikat entzogen, so ist es unverzüglich an die Zertifizierungsstelle zu retournieren. Sieht sich der Zertifikatsinhaber nicht mehr in der Lage, das Zertifizierungsprogramm zu erfüllen, ist er verpflichtet, das entsprechende Zertifikat zu retournieren.
Ausbildungsnachweise
Teilnahmebestätigung
Für Kurse und Lehrgänge kann auch ohne Prüfung eine Teilnahmebestätigung ausgestellt werden, wenn mind. 75 % der UE besucht wurden (Sonderregelungen für den Fall gesetzlicher Lockdowns werden im Einzelfall näher beschrieben). Diese gibt Aufschluss über den Umfang und das vermittelte Wissen und kann somit auf Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen angerechnet werden.
Zeugnis
Bei positivem Abschluss einer Prüfung zu einem Kurs oder Lehrgang kann ein entsprechendes Zeugnis ausgestellt werden.
Diplom
Bei Kursen und Lehrgängen mit mehreren Modulen, bei denen neben einer bestandenen Prüfung eine weitere Wissensüberprüfung (z.B. durch Ausarbeitung von spezifischen Aufgabenstellungen, Erbringen von Praxisnachweisen, Ausarbeitung von Praxis-Beispielen etc.) durchgeführt wird, kann zusätzlich ein Diplom verliehen werden.
Zertifizierungsnachweise
Zertifikat
Die erfolgreiche Absolvierung eines Zertifizierungsprogrammes führt zu einem Abschluss mit Zertifikat über das erfolgreich vermittelte Wissen und dessen Umsetzung. Mit einem Personen-Zertifikat werden besondere Qualifikationen bescheinigt und laufend überprüft. Eine nach diesem Zertifizierungsprogramm zertifizierte Person verfügt auf Grund der Ausbildung und Prüfung sowie der nachgewiesenen Praxis über einschlägiges Wissen zur Anwendung und Umsetzung des vermittelten Themenbereichs. Diese Zertifikate sind in der Regel 3 bzw. 5 Jahre gültig und erfordern laufende Weiterbildung und eine erneute Prüfung zur Auffrischung des bescheinigten Status zur Kompetenz der Person.
Verzeichnis
Ein vollständiges Verzeichnis aller Personen mit gültigen Zertifikaten wird regelmäßig auf der Homepage der Zertifizierungsstelle CERT PERS NATURA veröffentlicht.
Ausweis
Zertifikate können auch als Ausweis im Scheckkartenformat ausgestellt werden.